Baugrundstück

  • Objekt-Nr.TIG 16
  • Grundstücksfläche570,0 m²
  • Kaufpreis39 900,00 €

Lage

Großbocka ist ein Ortsteil der Gemeinde Bocka und gehört zur Verwaltungsgemeinschaft Münchenbernsdorf. Der sehr ruhig gelegene Ort ist durch die unmittelbare Nähe der Kleinstadt Münchenbernsdorf infrastrukturell sehr gut angebunden.

Objektbeschreibung

Entschleunigung pur! Lassen Sie Ihr Gefühl entscheiden!

Eins der wenigen letzten Sonnengrundstücke zum Vorzugspreis ergattern - jetzt besteht die Möglichkeit.
Absolute Ruhe, Südhang, mitten im Grünen und trotzdem zentral. Wer diese Werte schätzt, wird sich in Grossbocka sehr wohl fühlen.
Sie haben die Möglichkeit ein herrliches Grundstück in einem voll erschlossenem und wunderschönem Baugebiet zu erwerben. Es liegt ein genehmigter Bebauungsplan vor.
Sie können hier in völliger Ruhe entspannen und haben trotzdem in alle Richtungen kurze Wege.
Da sich das Baugebiet in einer Sackgasse befindet, fährt hier lediglich der eine oder andere Anwohner vorbei. Kinder können hier ganz in Ruhe spielen und sich im Sommer Kirschen, Pflaumen und Birnen vom Baum pflücken.
In Bocka befindet sich ein Kindergarten. Im Nachbarort Münchenbernsdorf finden Sie die komplette Versorgung (Ärzte, Supermarkt, Bank, Apotheke, Sportverein, Freibad, Kulturhaus, Gaststätte).
Sie fahren 12 Minuten nach Gera, 3 Minuten nach Münchenbernsdorf und die A9 / A4 ist in 7 Minuten erreichbar. Somit ist auch Jena (25 Min) und Leipzig (45 Min) in Kürze erreichbar.

Sie haben hier die Gelegenheit auf ein Schnäppchen in einer herrlichen Lage.

Sonstige Angaben

Es liegt ein bestätigter Bebauungsplan vor.
Eine individuelle Baugenehmigung muss vom Käufer eingeholt werden und wurde von der Fa. TIG Thüringer Immobiliengesellschaft mbH nicht geprüft.

PLZ07589
OrtGrossbocka
ProvisionspflichtigJa
Courtage5,95 %
CourtageDie Käuferprovision ist zu bezahlen vom Käufer bei Beurkundungung des notariellen Kaufvertrages gegen Rechnungsstellung der Fa. TIG Thüringer Immobiliengesellschaft mbH.
Die TIG Thüringer Immobiliengesellschaft mbH und ggf. deren Beauftragte erhalten einen unmittelbaren Zahlungsanspruch gegenüber dem Käufer (Vertrag zugunsten Dritter, § 328 BGB). Grunderwerbssteuer, Notar- und Gerichtskosten trägt der Käufer.
*) Pflichtfelder